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    Ferienjob Visum und ZAV Zustimmung: Schritt für Schritt

    Visum und ZAV klingen erst mal kompliziert, doch der Prozess folgt einer klaren Reihenfolge. Den bürokratischsten Schritt übernimmt außerdem dein Arbeitgeber, nicht du. Hier ist der komplette Weg von der Registrierung bis zum ersten Arbeitstag in Deutschland.

    Schritt 1: Registrierung und Unterlagen

    Alles beginnt mit einem vollständigen Profil. Du registrierst dich kostenlos bei Amit-AI, absolvierst das MONA Videointerview und lädst deine Unterlagen hoch. Hier findet die Dokumentenprüfung statt: Reisepass, Immatrikulationsbescheinigung, Lebenslauf und Sprachnachweis, falls vorhanden. Sorgfalt an dieser Stelle beschleunigt alles Weitere, denn ZAV und Konsulat prüfen dieselben Unterlagen.

    Schritt 2: Der Arbeitgeber beantragt die ZAV Zustimmung

    Sobald das Matching dich mit einem Arbeitgeber verbindet und ihr euch einig seid, folgt der entscheidende Schritt: die ZAV Zustimmung. Die ZAV ist die internationale Vermittlungsstelle der Bundesagentur für Arbeit und muss deiner Beschäftigung zustimmen.

    Wichtiges Detail: Diesen Antrag stellt der Arbeitgeber, nicht du. Deine Aufgabe ist, dass deine Unterlagen bereitliegen und du schnell auf Rückfragen antwortest. Mit der Zustimmung hältst du das offizielle Dokument in der Hand, das die Basis für dein Visum bildet.

    Schritt 3: Visumantrag beim Konsulat

    Mit der ZAV Zustimmung startest du die Visumphase. Du buchst einen Termin beim deutschen Konsulat in der Türkei und reichst deine Unterlagen ein. Die Visumgebühr zahlst du selbst; sie gehört wie Reise und Versicherung zu deinen eigenen Kosten.

    Typische Unterlagen für den Termin:

    • Gültiger Reisepass
    • ZAV Zustimmung
    • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
    • Arbeitsvertrag oder Arbeitgeberbestätigung
    • Kranken- und Reiseversicherung

    Schritt 4: Einreise und Arbeitsbeginn

    Sobald dein Visum erteilt ist, planst du die Reise und fliegst zum Startdatum aus deinem Vertrag nach Deutschland. Denk daran: In der Türkei eingeschriebene Studierende dürfen in der Regel maximal 90 Tage pro Kalenderjahr in Vollzeit arbeiten.

    Ein letzter Hinweis: Visumverfahren und Anforderungen können sich ändern. Prüfe aktuelle Informationen vor der Bewerbung immer auch bei offiziellen Stellen wie dem deutschen Konsulat und der Bundesagentur für Arbeit.

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